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K-Tipp: Runde 2

Ktipp klaut iPhone Icons
Wir berichteten, dank einer Lesereinsendung, über die fragwürdige Verwendung der iPhone Icons von Apple in der letzten Ausgabe des Konsumentenmagazins K-Tipp. Dank unserer Aufforderung zur öffentlichen Stellungsnahme meldete sich die Redaktion und ein Anwalt von K-Tipp. Die Richtigstellung konnte scheinbar aus technischen Gründen nicht in Kommentarform direkt publiziert werden, daher haben wir dort den entsprechenden Text dann für den K-Tipp nachträglich eingefügt (irgendwas mit dem Spam-Schutz funzte nicht).

Hier nochmals ein Ausschnitt aus der Richtigstellung:

Es besteht kein Vertrag zwischen dem K-Tipp und Apple. Deshalb sind auch nie irgendwelche in der Schweiz nicht bestehende Rechte von Apple anerkannt worden. Aber der K-Tipp wird die Icons ändern. Grund: Wir wollen nicht den Anschein erwecken, wir wollten für iphone Werbung machen…

Unterdessen regte sich auch schon hier und da jemand über diese kleine aber pikante Geschichte auf. Wir bleiben am Ball für die 3. Runde.




  • Füppi
    Ach Leute, andere Grafiker haben kein Problem ihre Icons als Public Domain freizugeben...
  • Apples Strategie ist nun mal anders. Die patentieren auch was das Zeug hält. Ob das gut ist oder nicht sei dahingestellt. Doch Urheberrecht ist Urheberrecht.
  • Wir möchten ja hier nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen. Eher finden wir es belustigend, dass auch mal dem Kassensturz/K-Tipp ein Lapsus passiert. Vielleicht bringt das die Redaktion dazu, nicht immer scharf zu schiessen.

    Die Rechtslage ist völlig klar: auch wenn ich ein iPhone kaufe, darf ich mein Firmenlogo nicht mit den Icons von Apple schmücken. Vorallem nicht zu kommerziellen Zwecken. Kassensturz und Co decken sicher viele Dinge auf, die dem Konsumenten helfen. Doch sicher litten auch schon viele Firmen unter der zum Teil oberflächlichen Berichterstattung.
  • Kuriose Rechtsauffassung - weil sie KEINEN Vertrag mit Apple geschlossen haben dürfen sie die Icons verwenden?

    Als Rechtslaie hätte ich eigentlich gedacht, andersherum wird ein Schuh draus: Erst Vertrag schließen und dann Inhalte oder Grafiken nutzen. So kann man sich irren...
  • Lieber Anwalt S.
    Ich irre mich zum Glück nicht. Ich denke sogar, Sie irren sich. Diese Icons sind Grafiken welche dem Urheberrecht unterliegen. Und dieses Urheberrecht liegt bei Apple. Deshalb darf der ktipp diese Icons allerhöchstens für die Berichterstattung über Apple verwenden. Aber ganz bestimmt nicht für eigene Werbung.
    Wenn alle Anwälte von ktipp ein so krudes Rechtsverständnis wie haben wie Sie, muss ich mir das mit dem Abo nochmal überlegen.
    Liebe Grüsse
    Leser Nick
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