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Kassensturz: K-Tipp verwendet illegal iPhone Icons

K-Tipp vs. iPhone von Apple

Dank einem Hinweis unseres aufmerksamen Lesers Nick (voo.ch – er wies uns auch auf das Pixar-Plagiat von Cablecom hin), deckt Plagiat.ch ein Skandal in der Schweiz auf: das Magazin des Sendeformats Kassensturz (SF) verwendet illegal Icons von Apples iPhone! Laut z.B. des Lizenzvertrages des iPhones, sind diese Icons (logischerweise) geschützt:

Sie erkennen hiermit an, dass die Dienste, darunter, jedoch nicht ausschließlich, Grafiken, Audioclips und redaktionelle Inhalte, proprietäre Informationen und Materialien enthalten, deren Eigentümer Apple und/oder seine Lizenzgeber ist/sind, und durch anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums oder durch sonstige Gesetze, darunter, jedoch nicht ausschließlich, durch das Urheberrecht, geschützt sind.

Wir bitten den K-Tipp / Kassensturz um eine Stellungsnahme.

Nachtrag (22.1.08):
Der K-Tipp hat sich gemeldet! Der oben zitierte Ausschnitt aus dem Lizenzvertrag des iPhones trägt nicht direkt zur Lösung der Urheberrechtsfrage bei. Er ist mehr als Beispiel gedacht. Alles Weitere, siehe Kommentar Nr. 4.




  • Hans
    Diese Iphone clones funktionieren sehr gut! SciPhone 3Ga++
  • Damit hats nix zu tun. Sondern eher mit einer Zeitschrift die sich dafür einsetzt, dass alles mit rechten Dingen zu un her geht und sich selbst nicht an die Urheberrechtsgesetze hält.
  • Max
    lol. david hat wohl ein iphone und fühlt sich ans bein gebieselt... ;)
  • @Dau: Nun, ich gebe Dir recht, es geht nur um ein paar Icons. Eigentlich ist es eher witzig denn tragisch. ;-)
  • Dau Huber
    Eure Probleme möchte ich haben ;)
  • baer
    Ihr seid ja peinlich xD

    Habt ihr nichts besserer zu tun als euch um solch einen Quatsh zu kümmern? Seid ihr von Apple angestellt und bekommt ne Menge Geld wenn ihr sowas aufdeckt würd ich es verstehen. Aber einfach so grundlos solchen Mist zu schreiben xD unglaublich..
  • Hm, gut schreibst Du anonym. Ist ja eher peinlich für dich, dass Du die Hintergründe nicht erfasst hast.
  • @ Dave: Falls Du unseren Blog (der Blog – oder das Blog da englisch...?) verfolgt hast, ist Dir sicher aufgefallen, dass wir unsere Titel immer themenbezogen formulieren. So ist auch dieser bewusst im Stile von K-Tipp verfasst. Ich danke für Dein Verständnis und werde in Zukunft die Artikel jeweils von einem Lektorat gegenlesen lassen ;-)
  • Dave
    Rechtlich oder wiederrechtlich, whatever... aber wo bitte bleibt der versprochene Skandal?!? "...deckt Plagiat.ch ein Skandal in der Schweiz auf..." (übrigens, gem. aktuell gültiger deutscher Rechtschreibung sollte es "einen Skandal" heissen ;-)
    Wenn das schon ein Skandal sein soll, wie wird dann ein handfester Skandal bezeichnet...? (Skandal -> Skandaler -> Skandalist...?)
    Ich finde es ja sehr amüsant, dass dem K-Tipp ein so peinlicher Fehler unterlauft und dass sie das mit einer noch peinlicheren "Rechtfertigung" richtigstellen möchten. Jedoch lege ich dem Autor nahe, dass er bei der Wortwahl auf das Boulevard-Vokabular verzichten soll. Das zeugt von Seriosität.
    Gruss
    Dave
  • Unknown
    Nick hat absolut recht.

    Siehe
    http://www.urheberrecht.ch/
    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-urheber...

    Wünsche dem Anwalt S. und k-tipp noch alles Gute.
  • @ Nick: danke für deinen Kommentar. Scheinbar ist es dem K-Tipp lieber nun zu schweigen und nicht mehr zuviel Staub auzuwirbeln. Vielleicht kriegen die ja automatisch von den Blogwatchern von Apple einen Liebesbrief... ;-)
  • Lieber Anwalt S.
    Ich irre mich zum Glück nicht. Ich denke sogar, Sie irren sich. Diese Icons sind Grafiken welche dem Urheberrecht unterliegen. Und dieses Urheberrecht liegt bei Apple. Deshalb darf der ktipp diese Icons allerhöchstens für die Berichterstattung über Apple verwenden. Aber ganz bestimmt nicht für eigene Werbung.
    Wenn alle Anwälte von ktipp ein so krudes Rechtsverständnis wie haben wie Sie, muss ich mir das mit dem Abo nochmal überlegen.
    Liebe Grüsse
    Leser Nick
  • News: nun, der K-Tipp hat sich bei uns gemeldet. Auch ein Anwalt von K-Tipp schrieb uns. Er versuchte hier einen Kommentar anzufügen, was aber nicht funktionierte, da der Spam-Schutz seine korrekte Eingabe nicht akzeptierte. Daher poste ich hier den Beitrag vom K-Tipp-Anwalt Herr S.:

    «Leser Nick irrt. Es besteht kein Vertrag zwischen dem K-Tipp und Apple. Deshalb sind auch nie irgendwelche in der Schweiz nicht bestehende Rechte von Apple anerkannt worden. Aber der K-Tipp wird die Icons ändern. Grund: Wir wollen nicht den Anschein erwecken, wir wollten für iphone Werbung machen...»


    Herr S. ersuchte uns auch, den Beitrag oben von diesem Blog zu löschen. Da wir aber hier die Richtigstellung publizieren, möchten wir den Beitrag stehen lassen.

    Wir entschuldigen uns, dass die Kommentarfunktion nicht funktioniert hat (wir gehen diesem Problem nach). Scheinbar habe ich da als Blog-Neuling was falsch konfiguriert.

    Zudem weisen wir auch noch gerne darauf hin, dass der Beitrag auch leicht ironisch im Stil von Kassensturz und Co geschrieben wurde. Trotz der heiteren Tatsache, dass auch mal dem K-Tipp ein Fehler unterlaufen kann, entscheidet hier wahrscheinlich das Urheberrecht über Richtig und Falsch.

    Wir bleiben dran.
  • Wir bleiben dran. Bevor wir das in Betracht ziehen, möchten wir dem K-Tipp eine Chance geben...
  • Vielleicht sollte ja von Apple eine Stellungnahme verlangt werden. :-)
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